05.03.2014 09:45 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Blickfangwerbung mit Aktionsangeboten ist nur dann nicht missverständlich, wenn eindeutige Hinweise auf Einschränkungen oder Bedingungen für die Verbraucher klar erkennbar sind.
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Autor der Pressemeldung "Aktionsangebot ohne Hinweis auf Einschränkungen stellt irreführende Werbung dar - Wettbewerbsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.