05.03.2014 17:16 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Strässer: Gewalt gegen Frauen nicht tolerieren!
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer: Gewalt gegen Frauen nicht tolerieren!Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte heute (0 ...
[Auswärtiges Amt - 05.03.2014] Menschenrechtsbeauftragter Strässer: Gewalt gegen Frauen nicht tolerieren!
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte heute (05.03.) anlässlich der Veröffentlichung einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über Gewalt gegen Frauen:
Ich bin schockiert über das Ergebnis der Studie, dass Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft noch immer allgegenwärtig ist. Sie ist leider kein Randphänomen, sondern betrifft in der EU jede dritte Frau.
Diese erschreckende Erkenntnis ist ein Appell an Politik und Gesellschaft, ihre Bemühungen deutlich zu verstärken, um Frauen und Mädchen besser zu schützen.
Den bevorstehenden Internationalen Tag der Frau am 8. März sollten wir zum Anlass nehmen, uns diese wichtige Aufgabe ins Bewusstsein zu rufen.
Wir dürfen Gewalt gegen Frauen - ob physisch oder psychisch - nicht tolerieren!
Hintergrundinformation:
Die 2007 gegründete Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) unterstützt die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten beim Schutz und der Verwirklichung der Menschenrechte. Im Rahmen ihrer Tätigkeit veröffentlichte die Agentur am 5.3.2014 einen Bericht zum Thema Gewalt gegen Frauen, der auf den Ergebnissen einer EU-weiten Erhebung beruht. Der Bericht zeigt, wie weit verbreitet Gewalt gegen Frauen in Europa ist und schildert, welche Formen der körperlichen, sexuellen und psychischen Gewalt Frauen in der Kindheit und im Erwachsenenalter erfahren.
Die Eliminierung von Gewalt an Frauen ist ein Bestandteil des VN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Die Konvention wurde bisher von 187 Staaten ratifiziert, darunter von Deutschland 1985. Der CEDAW-Vertragsausschuss überprüft, inwiefern die Staaten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachgekommen. Auch Deutschland unterzieht sich in regelmäßigen Abständen der Überprüfung.
Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de
Folgen Sie uns auf Twitter: @AuswaertigesAmt
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Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
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Ich bin schockiert über das Ergebnis der Studie, dass Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft noch immer allgegenwärtig ist. Sie ist leider kein Randphänomen, sondern betrifft in der EU jede dritte Frau.
Diese erschreckende Erkenntnis ist ein Appell an Politik und Gesellschaft, ihre Bemühungen deutlich zu verstärken, um Frauen und Mädchen besser zu schützen.
Den bevorstehenden Internationalen Tag der Frau am 8. März sollten wir zum Anlass nehmen, uns diese wichtige Aufgabe ins Bewusstsein zu rufen.
Wir dürfen Gewalt gegen Frauen - ob physisch oder psychisch - nicht tolerieren!
Hintergrundinformation:
Die 2007 gegründete Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) unterstützt die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten beim Schutz und der Verwirklichung der Menschenrechte. Im Rahmen ihrer Tätigkeit veröffentlichte die Agentur am 5.3.2014 einen Bericht zum Thema Gewalt gegen Frauen, der auf den Ergebnissen einer EU-weiten Erhebung beruht. Der Bericht zeigt, wie weit verbreitet Gewalt gegen Frauen in Europa ist und schildert, welche Formen der körperlichen, sexuellen und psychischen Gewalt Frauen in der Kindheit und im Erwachsenenalter erfahren.
Die Eliminierung von Gewalt an Frauen ist ein Bestandteil des VN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Die Konvention wurde bisher von 187 Staaten ratifiziert, darunter von Deutschland 1985. Der CEDAW-Vertragsausschuss überprüft, inwiefern die Staaten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachgekommen. Auch Deutschland unterzieht sich in regelmäßigen Abständen der Überprüfung.
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