Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 06.04.2011
Pressemitteilung vom: 06.04.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Datum: 6.4.2011 Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Unser ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 06.04.2011] Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt


Datum: 6.4.2011
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Unser Gesetzentwurf verbessert die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem er den Anlegerschutz im Bereich des grauen Kapitalmarktes erheblich ausbaut. Zudem verschärfen wir die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlageprodukten durch freie Vermittler. Für Banken und freie Vermittler gelten jetzt die gleichen Spielregeln. Anlegerinnen und Anleger können sich damit auf ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau verlassen."

Der Gesetzentwurf erhöht die Anforderungen an Verkaufsprospekte für so genannte Graumarktprodukte wie geschlossene Fonds. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Prospekte künftig nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit prüfen. Vorgesehen ist auch die Einführung von Kurzinformationsblättern über Graumarktprodukte und eine Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften für Emittenten.

Freie Vermittler müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem werden die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, auf freie Vermittler übertragen.


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