Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 06.04.2011
Pressemitteilung vom: 06.04.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Datum: 6.4.2011 Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Unser ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 06.04.2011] Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt
Datum: 6.4.2011
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Unser Gesetzentwurf verbessert die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem er den Anlegerschutz im Bereich des grauen Kapitalmarktes erheblich ausbaut. Zudem verschärfen wir die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlageprodukten durch freie Vermittler. Für Banken und freie Vermittler gelten jetzt die gleichen Spielregeln. Anlegerinnen und Anleger können sich damit auf ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau verlassen."
Der Gesetzentwurf erhöht die Anforderungen an Verkaufsprospekte für so genannte Graumarktprodukte wie geschlossene Fonds. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Prospekte künftig nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit prüfen. Vorgesehen ist auch die Einführung von Kurzinformationsblättern über Graumarktprodukte und eine Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften für Emittenten.
Freie Vermittler müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem werden die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, auf freie Vermittler übertragen.
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Datum: 6.4.2011
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Unser Gesetzentwurf verbessert die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem er den Anlegerschutz im Bereich des grauen Kapitalmarktes erheblich ausbaut. Zudem verschärfen wir die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlageprodukten durch freie Vermittler. Für Banken und freie Vermittler gelten jetzt die gleichen Spielregeln. Anlegerinnen und Anleger können sich damit auf ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau verlassen."
Der Gesetzentwurf erhöht die Anforderungen an Verkaufsprospekte für so genannte Graumarktprodukte wie geschlossene Fonds. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Prospekte künftig nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit prüfen. Vorgesehen ist auch die Einführung von Kurzinformationsblättern über Graumarktprodukte und eine Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften für Emittenten.
Freie Vermittler müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem werden die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, auf freie Vermittler übertragen.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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