06.03.2014 08:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Berater müssen über Fehler oder Informationslücken in Prospekten aufklären, ansonsten liegt ein Beratungsfehler vor. Die Beweislast für die Aufklärung liegt beim Berater.
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Autor der Pressemeldung "Berater muss eine etwaige Aufklärung über Prospektfehler beweisen - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.