06.03.2014 08:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Setzen Ehegatten in einem gemeinsamen Testament "unsere Kinder" als Schlusserben ein, so umfasst diese Formulierung auch Kinder aus einer früheren Ehe eines Erblassers.
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Autor der Pressemeldung "Erbeinsetzung "unserer Kinder" umfasst auch Kinder aus einer früheren Ehe - Erbrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.