Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe - IG BAU ruft die Schlichtung an
- Pressemitteilung der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt, 06.04.2011
Pressemitteilung vom: 06.04.2011 von der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt aus Frankfurt am Main
Kurzfassung: Frankfurt am Main – Im Tarifkonflikt des deutschen Baugewerbes hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Schlichtung angerufen. "Die Beschäftigten am Bau sind stinksauer über die starre Blockadehaltung der Arbeitgeber", sagte ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 06.04.2011] Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe - IG BAU ruft die Schlichtung an
Frankfurt am Main – Im Tarifkonflikt des deutschen Baugewerbes hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Schlichtung angerufen. "Die Beschäftigten am Bau sind stinksauer über die starre Blockadehaltung der Arbeitgeber", sagte IG BAU-Verhandlungsführer Dietmar Schäfers. "An der guten Wirtschaftssituation müssen die Arbeitnehmer fair beteiligt werden. Dafür werden wir weiterhin kämpfen."
Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den beiden Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) waren am 31. März 2011 ohne Ergebnis abgebrochen worden. Die IG BAU hat daraufhin nun offiziell das Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt.
Die Schlichtungsstelle unter Vorsitz des früheren Wirtschafts- und Arbeitsministers Wolfgang Clement wird bereits am 8. April in Potsdam zusammenkommen. Gelingt innerhalb der folgenden 14 Tage keine Einigung, gilt die Schlichtung als gescheitert.
Die Arbeitgeber hatten in der dritten Tarifrunde darauf bestanden, Ost- und Westlöhne dadurch weiter anzugleichen, dass das Lohnplus im Westen geringer ausfällt als im Osten und somit der Westlohn tendenziell dem niedrigeren Ostlohn angeglichen wird. Sie boten für Beschäftigte in den alten Bundesländern eine viel zu geringe Lohnerhöhung von 2 Prozent an. Im Osten sollten die Löhne um 2,5 Prozent steigen. Zudem gab es keine Einigung über die Höhe der künftigen Mindestlöhne.
Dagegen hatte die IG BAU für die rund 700 000 Beschäftigten am Bau ein Einkommensplus von 5,9 Prozent gefordert sowie die Anhebung der Mindestlöhne in gleicher Höhe. Zudem strebt die IG BAU Angleichungsschritte der Einkommen im Osten an die des Westens an.
(1712 Zeichen)
Informationen zum Schlichtungsverfahren für das Baugewerbe:
Werden die Tarifverhandlungen im Baugewerbe ergebnislos abgebrochen und wird von einer Seite der Tarifparteien das Scheitern erklärt, greift das zwischen der IG BAU und den Arbeitgeberverbänden HDB und ZDB vereinbarte Schlichtungsabkommen. Danach berufen die Tarifparteien einen unparteiischen, aber stimmberechtigten Vorsitzenden (Bundesminister a.D. Wolfgang Clement) der Schlichtungsstelle. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsenden in der Regel jeweils vier Beisitzer.
Mit Anrufung der Schlichtung gelten verschiedene Fristen: Zunächst muss das Gremium innerhalb von sieben Tagen nach Anrufung der Schlichtung zusammentreten. Innerhalb der folgenden 14 Tage muss die Zentralschlichtungsstelle eine Einigung erzielen bzw. mit einfacher Mehrheit einen Schiedsspruch fällen. Für die Annahme oder Ablehnung eines Schiedsspruches stehen den Beteiligten wiederum 14 Tage zur Verfügung. Kommt es nicht rechtzeitig zu einem Schiedsspruch oder wird dieser von einer Seite abgelehnt, ist die Schlichtung gescheitert und die Friedenspflicht endet.
Vor und während der Verhandlungen in der Schlichtung sowie in der anschließenden 14-tägigen Erklärungsfrist gilt die Friedenspflicht. Das heißt, Urabstimmungen, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Kampfmaßnahmen sind in dieser Zeit unzulässig.
Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
Frankfurt am Main – Im Tarifkonflikt des deutschen Baugewerbes hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Schlichtung angerufen. "Die Beschäftigten am Bau sind stinksauer über die starre Blockadehaltung der Arbeitgeber", sagte IG BAU-Verhandlungsführer Dietmar Schäfers. "An der guten Wirtschaftssituation müssen die Arbeitnehmer fair beteiligt werden. Dafür werden wir weiterhin kämpfen."
Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den beiden Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) waren am 31. März 2011 ohne Ergebnis abgebrochen worden. Die IG BAU hat daraufhin nun offiziell das Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt.
Die Schlichtungsstelle unter Vorsitz des früheren Wirtschafts- und Arbeitsministers Wolfgang Clement wird bereits am 8. April in Potsdam zusammenkommen. Gelingt innerhalb der folgenden 14 Tage keine Einigung, gilt die Schlichtung als gescheitert.
Die Arbeitgeber hatten in der dritten Tarifrunde darauf bestanden, Ost- und Westlöhne dadurch weiter anzugleichen, dass das Lohnplus im Westen geringer ausfällt als im Osten und somit der Westlohn tendenziell dem niedrigeren Ostlohn angeglichen wird. Sie boten für Beschäftigte in den alten Bundesländern eine viel zu geringe Lohnerhöhung von 2 Prozent an. Im Osten sollten die Löhne um 2,5 Prozent steigen. Zudem gab es keine Einigung über die Höhe der künftigen Mindestlöhne.
Dagegen hatte die IG BAU für die rund 700 000 Beschäftigten am Bau ein Einkommensplus von 5,9 Prozent gefordert sowie die Anhebung der Mindestlöhne in gleicher Höhe. Zudem strebt die IG BAU Angleichungsschritte der Einkommen im Osten an die des Westens an.
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Informationen zum Schlichtungsverfahren für das Baugewerbe:
Werden die Tarifverhandlungen im Baugewerbe ergebnislos abgebrochen und wird von einer Seite der Tarifparteien das Scheitern erklärt, greift das zwischen der IG BAU und den Arbeitgeberverbänden HDB und ZDB vereinbarte Schlichtungsabkommen. Danach berufen die Tarifparteien einen unparteiischen, aber stimmberechtigten Vorsitzenden (Bundesminister a.D. Wolfgang Clement) der Schlichtungsstelle. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsenden in der Regel jeweils vier Beisitzer.
Mit Anrufung der Schlichtung gelten verschiedene Fristen: Zunächst muss das Gremium innerhalb von sieben Tagen nach Anrufung der Schlichtung zusammentreten. Innerhalb der folgenden 14 Tage muss die Zentralschlichtungsstelle eine Einigung erzielen bzw. mit einfacher Mehrheit einen Schiedsspruch fällen. Für die Annahme oder Ablehnung eines Schiedsspruches stehen den Beteiligten wiederum 14 Tage zur Verfügung. Kommt es nicht rechtzeitig zu einem Schiedsspruch oder wird dieser von einer Seite abgelehnt, ist die Schlichtung gescheitert und die Friedenspflicht endet.
Vor und während der Verhandlungen in der Schlichtung sowie in der anschließenden 14-tägigen Erklärungsfrist gilt die Friedenspflicht. Das heißt, Urabstimmungen, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Kampfmaßnahmen sind in dieser Zeit unzulässig.
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