06.03.2014 16:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt

Verhandlungsergebnis zur Durchsetzungsrichtlinie

Kurzfassung: Verhandlungsergebnis zur DurchsetzungsrichtlinieIG BAU: EU öffnet Ausbeutung von Entsendearbeitern Tür und TorDas noch vertrauliche Ergebnis der Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen Kommissio ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 06.03.2014] Verhandlungsergebnis zur Durchsetzungsrichtlinie

IG BAU: EU öffnet Ausbeutung von Entsendearbeitern Tür und Tor
Das noch vertrauliche Ergebnis der Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament ("Trilog") über die "Durchsetzungsrichtlinie" zur Entsenderichtlinie ist durchgesickert. Ihm wurde bereits gestern (für die Red.: 5. März 2014) vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat) zugestimmt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert das Ergebnis. Es droht eine massive Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte in Europa.
Zu dem Verhandlungsergebnis sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger:
"Die EU-Verhandler betrachten die Entsendepraxis sehr einseitig unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie tun dabei fälschlicherweise so, als arbeiteten sämtliche Entsendefirmen seriös. Schutzmaßnahmen, die manche Gastländer für entsandte Arbeiter ergriffen haben, erklären sie faktisch für überflüssig. Dagegen müsste jede neue Schutzmaßnahme der Gastländer doppelt und dreifach als verhältnismäßig und zwingend erforderlich gerechtfertigt und vorab breit veröffentlicht werden. In der Praxis könnten sich schwarze Schafe unter den Betrieben rechtzeitig auf Kontrollen und andere Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen gegen die Mindestarbeitsbedingungen einstellen."
Es handelt sich bei der Vorenthaltung der im Gastland zu zahlenden Mindestlöhne bei der Entsendung fast nie um Bagatellverstöße, sondern meist um systematische Kriminalität im großen Stil. Die Täter setzen zulasten ihrer Beschäftigten beispielsweise gefälschte Lohn- und Stundenlisten, falsche Lohnquittungen, missbrauchte Blankounterschriften, falsche Eidesstattliche Versicherungen und andere falsche Dokumente ein. Dabei werden die Arbeiter oft auch noch um Rentenansprüche, Steuerrückzahlungen und Urlaubsansprüche betrogen. Statt ihnen Spesen zu zahlen, wird selbst ihr Grundlohn um Kosten für Unterkunft, Werkzeug und Arbeitskleidung gekürzt.
Durch das Verhandlungsergebnis würden die Kontrollen im Gastland im Grunde auf eine enge Liste des heute Üblichen eingeschränkt. Dabei hatte gerade die Unzulänglichkeit der heutigen Kontrollmaßnahmen dazu geführt, über eine solche Richtlinie überhaupt nachzudenken. Die Anmeldungen der Entsendefirmen dürfen nur noch für die Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen genutzt werden, nicht mehr zur Verfolgung anderer Delikte und der organisierten Kriminalität. Die heute noch erlaubte und bußgeldbewehrte Pflicht für Entsendefirmen, den Einsatz im Gastland vor Beginn anzumelden, würde abgeschwächt: Sie müssten sich künftig nur noch "bei Beginn" anmelden. Unseriöse Firmen werden dies ausnutzen: Wenn sie unangemeldet zufällig doch in eine Kontrolle geraten, haben sie angeblich gerade eben mit dem Einsatz begonnen.
Dietmar Schäfers, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, zieht dann auch folgendes Fazit: "Leider ist das Ergebnis des Trilogs damit keine Durchsetzungsrichtlinie sondern eine Mogelpackung. Käme die Richtlinie in dieser Form, würde bei grenzüberschreitendem Arbeitereinsatz künftig sogar die Anwendung extrem niedriger Herkunftslandregeln drohen. Dazu müssen Entsendefirmen die Regeln nur so konsequent missachten, dass nicht mehr von einer echten Entsendung ausgegangen werden kann. Die besonders kriminellen Arbeitgeber werden für ihre Kriminalität auch noch bevorzugt! Kein Wunder, dass auch die Arbeitgeberverbände der deutschen Bauwirtschaft diese Richtlinie ablehnen."
Hintergrund:
Nachdem sich in vielen EU-Mitgliedstaaten die Berichte und Skandale um die Ausbeutung von entsandten Werkvertragsarbeitern vor allem auf Baustellen, in Schlachthöfen und in der Logistik gehäuft hatten, kündigte Kommissionspräsident Barroso 2009 einen Entwurf für eine Richtlinie zur besseren Durchsetzung der bereits seit 1996 existierenden europäischen Arbeitnehmerentsenderichtlinie an. Damit sollten die Rechte der entsandten Arbeiter auf die Mindestbedingungen im jeweiligen Gastland wie Mindestlohn, Urlaub usw. besser durchgesetzt und unfairer Wettbewerb und Sozialdumping energisch bekämpft werden. Allerdings beinhaltete der dann im März 2012 von der Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf (Dokument COM(2012) 131 final) keinen verbesserten Schutz, sondern schränkte die bisherigen Maßnahmen der Gastländer zur Bekämpfung von Lohnbetrug und zur Durchsetzung der Mindestbedingungen bei der Entsendung sogar noch ein. Er erhitzt seitdem die Gemüter nicht nur der Gewerkschaften, sondern auch ebenso besorgter Arbeitgeberverbände wie etwa der Bauwirtschaft und führte zu heftigen Debatten im Rat und Parlament. Es fanden mehrere europaweite Gewerkschaftsdemonstrationen statt.
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
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