07.03.2014 09:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Ordentliche Kündigung wegen Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers wirksam - Arbeitsrecht
Ordentliche Kündigung wegen Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers wirksam - ArbeitsrechtKurzfassung: Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer sich zur Steigerung seines Einkommens einer rechtswidrigen Abrechnungsmethode bedient.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht (ArbG) Kiel hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 2 Ca 1793 a/13; noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass rechtswidrige Maßnahmen von Arbeitnehmern, welche auf die Erhöhung des Nettoeinkommens abzielen, eine Kündigung begründen können. Die klagende Arbeitnehmerin soll ihre Arbeit zusätzlich über zwei geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet und sich dann von diesen das Geld auszahlen lassen haben. Hierdurch habe sie ein weitaus höheres Nettoeinkommen erzielt. Vor Gericht führte die Klägerin aus, dass ihr diese Abrechnungsmethode vom zuständigen Betriebsleiter vorgeschlagen wurde.
Der Geschäftsführer der überregional tätigen Arbeitgeberin sprach gegenüber der Klägerin die Kündigung aus, als er von diesen Umständen erfuhr. Die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin hatte nun vor dem ArbG Kiel keinen Erfolg. In der Begründung teilte das Gericht mit, dass die Klägerin ihrer Rücksichtnahmepflicht nicht nachgekommen sei. Sie habe durch ihr Verhalten bewusst Gesetze umgangen und rein aus persönlichen finanziellen Motiven gehandelt. Auch wenn der Betriebsleiter als direkter Vorgesetzter von der Abrechnungspraxis gewusst habe, so müsse doch davon ausgegangen werden, dass die Geschäftsführung dieser nicht zugestimmt hätte.
In einem solchen Fall sei auch eine Abmahnung nicht notwendig. Selbst die langjährige Betriebszugehörigkeit und die Schwerbehinderung der Klägerin stehen einer Kündigung aufgrund der Schwere der Verfehlung nicht entgegen.
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses kann es immer wieder zu rechtlichen Problemen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen. Insbesondere bei Kündigungen ergeben sich oft Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Kündigung und möglichen Abfindungsansprüchen. Betroffene sollten sich daher an einem im Arbeitsrecht tätigen Anwalt wenden. Dieser kann zunächst unter Berücksichtigung der Begebenheiten des Einzelfalls die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.
Wegen der sehr kurzen Fristen im Arbeitsrecht ist oftmals unverzügliches Handeln geboten. Eine Kündigungsschutzklage muss beispielsweise drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingelegt werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll sich bereits im Arbeitsvertrag über die wichtigsten Punkte einig zu sein, damit es im Nachhinein nicht zu Schwierigkeiten kommt. Auch hier hilft ein Rechtsanwalt beim Aufsetzen eines wirksamen Vertrages.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html
Der Geschäftsführer der überregional tätigen Arbeitgeberin sprach gegenüber der Klägerin die Kündigung aus, als er von diesen Umständen erfuhr. Die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin hatte nun vor dem ArbG Kiel keinen Erfolg. In der Begründung teilte das Gericht mit, dass die Klägerin ihrer Rücksichtnahmepflicht nicht nachgekommen sei. Sie habe durch ihr Verhalten bewusst Gesetze umgangen und rein aus persönlichen finanziellen Motiven gehandelt. Auch wenn der Betriebsleiter als direkter Vorgesetzter von der Abrechnungspraxis gewusst habe, so müsse doch davon ausgegangen werden, dass die Geschäftsführung dieser nicht zugestimmt hätte.
In einem solchen Fall sei auch eine Abmahnung nicht notwendig. Selbst die langjährige Betriebszugehörigkeit und die Schwerbehinderung der Klägerin stehen einer Kündigung aufgrund der Schwere der Verfehlung nicht entgegen.
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses kann es immer wieder zu rechtlichen Problemen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen. Insbesondere bei Kündigungen ergeben sich oft Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Kündigung und möglichen Abfindungsansprüchen. Betroffene sollten sich daher an einem im Arbeitsrecht tätigen Anwalt wenden. Dieser kann zunächst unter Berücksichtigung der Begebenheiten des Einzelfalls die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.
Wegen der sehr kurzen Fristen im Arbeitsrecht ist oftmals unverzügliches Handeln geboten. Eine Kündigungsschutzklage muss beispielsweise drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingelegt werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll sich bereits im Arbeitsvertrag über die wichtigsten Punkte einig zu sein, damit es im Nachhinein nicht zu Schwierigkeiten kommt. Auch hier hilft ein Rechtsanwalt beim Aufsetzen eines wirksamen Vertrages.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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