07.03.2014 09:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wird in die Handelsfirma einer GmbH & Co. KG ein Ortszusatz eingefügt, so ist hierin nicht zwingend eine Irreführung zu sehen.
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Autor der Pressemeldung "In der Verwendung eines Ortszusatzes im Firmennamen liegt keine Irreführung - Handelsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.