Frist für DDR-Heimkinderfonds endet am 30. September 2014

Kurzfassung: Frist für DDR-Heimkinderfonds endet am 30. September 2014 Ostbeauftragte Gleicke ruft ehemalige DDR-Heimkinder auf, sich bei den Anlauf- und Beratungsstellen zu meldenDie Beauftragte der Bundesregier ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 07.03.2014] Frist für DDR-Heimkinderfonds endet am 30. September 2014

Ostbeauftragte Gleicke ruft ehemalige DDR-Heimkinder auf, sich bei den Anlauf- und Beratungsstellen zu melden
Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke, ruft alle Personen, denen als ehemalige Heimkinder in der DDR während ihres Heimaufenthaltes Unrecht widerfahren ist, auf, sich bis zum 30. September 2014 bei den für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen zu melden. Nur so könne gesichert werden, dass sie Leistungen aus dem Heimkinder-Fonds Ost erhalten.
Staatssekretärin Gleicke: "Mit dem zwischen Bund und Ländern erzielten Kompromiss haben wir den Heimkinderfonds finanziell auf eine sichere Basis gestellt. Die Leistungen werden wie bisher gewährt, ohne irgendwelche Einschränkungen bei den Kriterien. Damit schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit für die Betroffenen, sondern tragen auch zur Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts bei. Um schnell Klarheit über die Antragszahlen zu erhalten, ist es wichtig, dass alle Antragsberechtigten sich möglichst rasch bei den zuständigen Stellen melden. Ich habe darüber hinaus alle Mitglieder des Deutschen Bundestages aus den neuen Ländern gebeten, in ihren Wahlkreisen auf diese Frist aufmerksam zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diese Weise zu einer flächendeckenden Information beitragen können."
Anlass des Aufrufs ist, dass für die angemessene Aufstockung des Fonds belastbare Zahlen über die Anzahl der potenziell Betroffenen benötigt werden. Die Meldung muss bis zum 30. September 2014 mit einem formlosen Schreiben erfolgen.

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