10.03.2014 08:00 Uhr in Gesundheit & Wellness von IGN e. V.

"In den Dienst der Menschlichkeit (Auszug aus dem Ärztlichen Gelöbnis)

Kurzfassung: "In den Dienst der Menschlichkeit" (Auszug aus dem Ärztlichen Gelöbnis)Nierenlebendspender klagen gegen Transplantationszentren in Heidelberg, Düsseldorf und EssenRechtsanwalt Martin Wittke, LL.M., ...
[IGN e. V. - 10.03.2014] "In den Dienst der Menschlichkeit" (Auszug aus dem Ärztlichen Gelöbnis)

Nierenlebendspender klagen gegen Transplantationszentren in Heidelberg, Düsseldorf und Essen
Rechtsanwalt Martin Wittke, LL.M., Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht, Partner der Sozietät Rassek, Ehinger
Partner (Bühl - Baden Baden - Offenburg) und juristischer Beirat der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (IGN e. V.), berichtete mit Zustimmung der Betroffenen dem Vorstand der IGN e. V. über den aktuellen Stand zivilrechtlicher Klageverfahren geschädigter Nierenlebendspender gegen verschiedene deutsche Transplantationszentren sowie über diverse Leistungsantragsverfahren gegenüber den jeweils zuständigen Landesunfallkassen.
Insgesamt vier Zivilklagen von Mitgliedern der IGN e. V. sind aktuell vor den Landgerichten in Heidelberg, Düsseldorf (bereits OLG) und Essen wegen schwerer Folgeschäden beim Spender durch eine Nierenlebendspende anhängig. Eine Reihe weiterer Betroffener führt derzeit aussergerichtliche Regulierungsverhandlungen. Dem Vorstand der IGN e. V. sind darüber hinaus mehrere weitere Verfahren bekannt, unter anderem auch im deutschsprachigen Ausland.
Trotz individueller Unterschiede ähneln sich die grundsätzlichen Kritikpunkte:
-Formal falsche Aufklärung.
Die gesetzlichen Voraussetzungen des Transplantationsgesetzes (TPG) sind nicht eingehalten worden. In einer Reihe von Verfahren waren ausschließlich die mit der Aufklärung befassten Ärzte selbst an dem jeweiligen Nierenspendeverfahren beteiligt.
-Inhaltlich fehlerhafte Aufklärung.
Bei keinem Aufklärungsgespräch wurde auf das erhöhte Risiko eines Nierenversagen, mit möglicher Dialysepflicht hingewiesen. Weitere mögliche Folgen, wie Leistungseinbußen und Müdigkeit auf Grund des Nierenverlustes, wurden nicht erwähnt. Dies, obwohl Studien und Veröffentlichungen seit vielen Jahren davon berichten. Weibliche Spender mit Kinderwunsch wurden nicht über das erhöhte Risiko einer Fehlgeburt nach einer Nierenlebendspende aufgeklärt.
-Individuelle Behandlungsfehler.
Die gesundheitliche Präposition der klagenden Spender war zum Teil völlig ungeeignet für eine Nierenlebendspende.
Herr Rechtsanwalt Wittke bemängelt das geringe Problembewusstsein bei vielen Transplantationsmedizinern. Einige Ärzte betreiben quasi eine Aufrechnung von Gesundheit zwischen dem kranken Empfänger und dem zunächst gesunden Spender. Das sei ethisch höchst bedenklich und ein klarer Verstoß gegen den auch grundgesetzlich geschützten Anspruch auf individuelle Unversehrtheit. Der Wunsch einem schwer kranken Menschen zu helfen, kann nicht zur Relativierung des grundsetzlich und grundgesetzlich verankerten Schutzes des gesunden Spenders führen. Deshalb hat das TPG zu Recht hohe Hürden für die Lebendspende aufgestellt. Diese werden jedoch in der Praxis wiederholt in äußerst bedenklicher Weise unterlaufen. Hierzu gehöre auch die vielfach verharmlosende öffentliche Darstellung:
So erklärte Herr Prof. Nagel, Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Essen, Mitglied des Deutschen Ethikrats und Mitglied im Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages, am 23. August 2012 im ZDF bei "Markus Lanz", dass Spender länger leben würden "als alle anderen" (Zitat Nagel).
Es liegen auch zahlreiche Verfahren bei diversen deutschen Unfallkassen vor, wobei sich derzeit die Durchsetzung von Ansprüchen als schwierig erweist. Trotz der versprochenen Vereinfachung der Anspruchsdurchsetzung nach dem SGB VII durch das neue TPG, bestünde der verbesserte Schutz bis dato weitgehend nur auf dem Papier, so Wittke. Obwohl ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Risiken einer Spende deutlich benennt, haben die Unfallkassen Mühe mit der Umsetzung des Gesetzes zur Absicherung der Spender bei Folge- und Spätschäden. Das Gutachten des MDK bietet die IGN e. V. auf ihrer Homepage unter "Aufklärung, Recht und Gesetz" zum Download an.
Lesen Sie die ausführliche Pressemeldung unter Presse auf der Homepage der IGN e. V.
Informationen zu Rassek, Ehinger
Partner: www.rassek.de

Ralf Zietz
1. Vorsitzender
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
27321 Thedinghausen
Tel: 04204-685478
Email: ralf.zietz@nierenlebendspende.com
www.nierenlebendspende.com
Weitere Informationen
IGN e. V.
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen durch Aufzeichnung und Beseitigung der Missstände im Bereich der Nierenlebendspenden unter dem besonderen Gesichtspunkt des gesundheitlichen, rechtlichen, finanziellen und emotionalen Schutzes der Nierenlebendspender, sowie die Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der damit verbunden besonderen Verantwortung der Nierenlebendspender. Die Würde des Nierenlebendspenders als autonom handelnder Mensch steht im Mittelpunkt der Vereinsarbeit. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch• Öffentlichkeitsarbeit in Form von Eingaben, Petitionen, Emails und Briefen an Mediziner, Politiker und Journalisten,• Aufklärungsarbeit für mögliche Spender und Empfänger durch selbst betroffene Vereinsmitglieder, sowie durch• Infomationsaustausch mit medizinischen, naturwissenschaftlichen und juristischen Experten zur Klärung und Minimierung der gesundheitlichen und rechtlichen Folgen der Nierenlebendspende.
IGN e. V.,
, 27321 Thedinghausen, Deutschland
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