11.03.2014 16:58 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf
Kurzfassung: DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen aufBerlin, 11.03.2014 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienunternehmen dazu aufgerufen, sich an den Betri ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 11.03.2014] DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf
Berlin, 11.03.2014 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienunternehmen dazu aufgerufen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen, die vielerorts in dieser Woche stattfinden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte die Bedeutung von Betriebsräten: "Wer von einem starken Betriebsrat vertreten wird, hat gegenüber dem Arbeitgeber die besseren Argumente auf seiner Seite." Er appellierte: "Gehen Sie wählen. Nehmen Sie diese Verantwortung wahr - im eigenen Interesse und im Interesse der Kollegen."
Der Betriebsrat kann Arbeitnehmerfragen von der Arbeitszeit bis hin zur Kündigung mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertretung über wichtige Vorgänge im Betrieb informieren. Der Betriebsrat kann außerdem bei personellen und sozialen Angelegenheiten mitbestimmen, etwa wenn es um die Festlegung der Arbeitszeiten und die Urlaubsplanung geht. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungs-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb, überwacht die korrekte Anwendung von Tarifverträgen und hat ein Vorschlagsrecht, wenn die Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen im Betrieb auf der Agenda steht. Auch wenn es um die Auslagerung von Arbeit geht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln und bei Betriebsänderungen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen fordern und aushandeln.
Bei Kündigungen muss der Betriebsrat beteiligt werden.
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Wählen können alle in die Wählerliste eingetragenen Arbeitnehmer.
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20,
Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin, 11.03.2014 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienunternehmen dazu aufgerufen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen, die vielerorts in dieser Woche stattfinden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte die Bedeutung von Betriebsräten: "Wer von einem starken Betriebsrat vertreten wird, hat gegenüber dem Arbeitgeber die besseren Argumente auf seiner Seite." Er appellierte: "Gehen Sie wählen. Nehmen Sie diese Verantwortung wahr - im eigenen Interesse und im Interesse der Kollegen."
Der Betriebsrat kann Arbeitnehmerfragen von der Arbeitszeit bis hin zur Kündigung mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertretung über wichtige Vorgänge im Betrieb informieren. Der Betriebsrat kann außerdem bei personellen und sozialen Angelegenheiten mitbestimmen, etwa wenn es um die Festlegung der Arbeitszeiten und die Urlaubsplanung geht. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungs-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb, überwacht die korrekte Anwendung von Tarifverträgen und hat ein Vorschlagsrecht, wenn die Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen im Betrieb auf der Agenda steht. Auch wenn es um die Auslagerung von Arbeit geht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln und bei Betriebsänderungen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen fordern und aushandeln.
Bei Kündigungen muss der Betriebsrat beteiligt werden.
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Wählen können alle in die Wählerliste eingetragenen Arbeitnehmer.
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20,
Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-journalisten-verband-djv-pressefach.html
Die Pressemeldung "DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf" ist Deutscher Journalisten-Verband (DJV), vertreten durch .