Grundstückseigentümerin muss Jagd nicht länger dulden

25 ha Grundstück in Rheinland-Pfalz jagdfrei
Kurzfassung: Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften mehren sich die erfolgreichen Anträge auf die jagdliche Befriedung von Grundstücken. Auch die ehemalige Jägerin Margot Scheibe, die heute als Vegetarierin Frieden mit den Wildtieren geschlossen hat, hat die Befreiung ihres 25 ha großen Grundstücks in der Nähe von Kusel/Rheinland-Pfalz erreicht.
Grundstückseigentümerin muss Jagd nicht länger dulden Keine Jagd auf meinem Grundstück, Bild: Eilert Voß
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 11.03.2014] "Jagd verboten", titelt die Rheinpfalz / Westricher Rundschau am 8.3.2014 und berichtet, dass das gut 25 Hektar große Grundstück von Margot Scheibe in Hohenöllern / Rheinland-Pfalz ab dem 1. April 2014 offiziell jagdfrei ist. "Die Untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung hat ihrem Antrag entsprochen, ihr Grundstück als befriedet einzustufen", so die Zeitung.

Damit wurde für Frau Scheibe und die auf ihrem Grund lebenden Tiere ein großer Erfolg errungen!

Margot Scheibe, die vor Jahrzehnten selbst Jägerin gewesen war, ist seit vielen Jahren überzeugte Vegetarierin und Tierschützerin. Mit ihrem gut 25 Hektar großem Grundstück war sie automatisch und gegen ihren Willen Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Das Grundstück ist ein kleines Paradies mit viel Wald, umgeben von einem 50 Jahre alten und insgesamt 5 km langen Zaun, der kein Wildtier davon abhält, hinein- oder herauszuschlüpfen. Sehr zum Unmut der Jäger, welche bei Treibjagden verhindern wollten, dass sich die Tiere hinter den Zaun flüchten. Die Forderung nach Abriss des Zauns wurde laut. Sogar ein Loch wurde in den Zaun geschnitten.

Margot Scheibe wollte nicht länger hinnehmen müssen, dass Jäger ihr Grundstück betreten und dort Tiere erschießen. Sie stellte einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen und berief sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012. Dieser hatte mit entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.

Mit Bescheid vom 3.3.2014 hat die untere Jagdbehörde dem Antrag von Margot Scheibe stattgegeben - trotz massiven Widerstands der Jägerschaft und ihren zahlreichen Einsprüchen während der öffentlichen Anhörung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Weitere Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de und www.wildtierschutz-deutschland.de
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