12.03.2014 09:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Schadensersatz für Anleger der ACI GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG - Kapitalmarktrecht
Schadensersatz für Anleger der ACI GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG - KapitalmarktrechtKurzfassung: Erstmals wurden Anlegern der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG im Rahmen ihrer Beteiligung Schadensersatzansprüche zugesprochen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilte die Gütersloher Fondsinitiatoren der Alternative Capital Invest (ACI) GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG zur Zahlung von Schadensersatz (Az.: 34 U 221/12). Mit seinem Urteil macht das OLG Hamm den Anlegern der diversen ACI-Fonds Hoffnung und könnte mit seiner Entscheidung den Weg für zukünftige Klagen geebnet haben. In der Begründung des Urteils ging das Gericht auf die teilweise schwerwiegenden Fehler in den verwendeten Anlageprospekten ein.
Auf insgesamt fünf Fehler des Prospekts stützte das OLG Hamm sein Urteil. So seien die Informationen und Risikohinweise bezüglich der Möglichkeit des Re-Investments und des Fremdfinanzierungsbedarfs nicht ausreichend. Des Weiteren sei die Darstellung des Geschäftsmodells und des Fondskonzepts irreführend. Auch seien Angaben zum Wert der Genussrechte fehlerhaft, die Hinweise bezüglich des Erfolgs des Vorgängerfonds falsch gewesen und die Veräußerungsmöglichkeit der Genussrechte unzureichend dargestellt worden.
Der Kläger habe daher wegen des mangelhaften Anlageprospektes einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe seines Anlagebetrages. Bei der Beurteilung der Richtigkeit eines Prospekts sind, nach Rechtsprechung des Bundegerichtshofs (BGH), nicht nur allein die dargestellten Informationen entscheidend, sondern auch das Bild und die Erwartungen die hierdurch beim Anleger hervorgerufen werden.
Die Investmentgesellschaft ACI legte mehrere Fonds auf und investierte in den Immobilienmarkt von Dubai. Im Falle des Dubai VII Fonds, welcher auf eine kurze Laufzeit ausgelegt war, konnten die Anleger Genussrechte erwerben und sollten dadurch von dem aufstrebenden Immobilienmarkt in Dubai profitieren. Entgegen den Erwartungen von ACI und deren Anlegern entwickelte sich die Anlage nicht wie erhofft, sodass sich nicht nur die prognostizierten Renditen nicht verwirklichten, sondern auch das eingesetzte Kapital der Anleger in Gefahr ist.
Negativ verlaufende Anlagen und Kapitalverluste sollten Anleger nicht einfach so hinnehmen. Falschberatungen oder die Verwendung fehlerhafter Prospekte können unter Umständen Schadensersatzansprüche begründen. In solchen Fällen ist es ratsam sich an einen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts versierten Anwalt zu wenden und die Investition prüfen zu lassen. Oftmals kann so der finanzielle Schaden reduziert werden.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Auf insgesamt fünf Fehler des Prospekts stützte das OLG Hamm sein Urteil. So seien die Informationen und Risikohinweise bezüglich der Möglichkeit des Re-Investments und des Fremdfinanzierungsbedarfs nicht ausreichend. Des Weiteren sei die Darstellung des Geschäftsmodells und des Fondskonzepts irreführend. Auch seien Angaben zum Wert der Genussrechte fehlerhaft, die Hinweise bezüglich des Erfolgs des Vorgängerfonds falsch gewesen und die Veräußerungsmöglichkeit der Genussrechte unzureichend dargestellt worden.
Der Kläger habe daher wegen des mangelhaften Anlageprospektes einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe seines Anlagebetrages. Bei der Beurteilung der Richtigkeit eines Prospekts sind, nach Rechtsprechung des Bundegerichtshofs (BGH), nicht nur allein die dargestellten Informationen entscheidend, sondern auch das Bild und die Erwartungen die hierdurch beim Anleger hervorgerufen werden.
Die Investmentgesellschaft ACI legte mehrere Fonds auf und investierte in den Immobilienmarkt von Dubai. Im Falle des Dubai VII Fonds, welcher auf eine kurze Laufzeit ausgelegt war, konnten die Anleger Genussrechte erwerben und sollten dadurch von dem aufstrebenden Immobilienmarkt in Dubai profitieren. Entgegen den Erwartungen von ACI und deren Anlegern entwickelte sich die Anlage nicht wie erhofft, sodass sich nicht nur die prognostizierten Renditen nicht verwirklichten, sondern auch das eingesetzte Kapital der Anleger in Gefahr ist.
Negativ verlaufende Anlagen und Kapitalverluste sollten Anleger nicht einfach so hinnehmen. Falschberatungen oder die Verwendung fehlerhafter Prospekte können unter Umständen Schadensersatzansprüche begründen. In solchen Fällen ist es ratsam sich an einen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts versierten Anwalt zu wenden und die Investition prüfen zu lassen. Oftmals kann so der finanzielle Schaden reduziert werden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Schadensersatz für Anleger der ACI GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.