12.03.2014 09:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Banken dürfen in ihren AGB-Klauseln nicht bedingungslos die Vorlage eines Erbscheins zum Nachweis der Erbberechtigung fordern, da dies den Verbraucher unangemessen benachteiligt.
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Autor der Pressemeldung "Unwirksamkeit von Erbnachweisklauseln in AGB von Banken - Bankrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.