Anlegerin der Prorendita Eins GmbH & Co. KG bekommt Schadensersatz zugesprochen - Kapitalmarktrecht

Anlegerin der Prorendita Eins GmbH & Co. KG bekommt Schadensersatz zugesprochen - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Eine beratende Bank wurde verurteilt einer Anlegerin der Prorendita Eins GmbH & Co. KG Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung zu zahlen.
Anlegerin der Prorendita Eins GmbH & Co. KG bekommt Schadensersatz zugesprochen - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor dem Landgericht (LG) Köln hatte eine Anlegerin mit einer Klage auf Schadensersatz (Az.: 3 O 462/11) gegen eine sie beratende Bank Erfolg. Die Klägerin hatte im Jahr 2005 eine Beteiligung an der Prorendita Eins GmbH & Co. KG gezeichnet. Der Investition ging eine Beratung seitens der beklagten Bank voraus, in der die Beklagte der Anlegerin eine Investition in den streitgegenständlichen Fonds in Höhe von 20.000 Euro empfahl. Die Klägerin führte aus, dass es ihr bei der Anlage insbesondere auf Kapitalerhalt und kurzfristige Verfügbarkeit des angelegten Geldes angekommen sei und sie dies auch der Beraterin mitgeteilt habe.

Das Geschäftsmodell des von Ideenkapital aufgelegten Fonds Prorendita Eins besteht in der Investition in Lebensversicherungen. Dafür kauft die Fondsgesellschaft auf dem britischen Markt Lebensversicherungen von Versicherungsnehmern. Jedoch geriet die Prorendita Eins GmbH & Co. KG in Schwierigkeiten, weshalb sich die Rendite nicht so entwickelte wie erwartet. Auch Verluste des eingesetzten Kapitals hatten die Anleger zu befürchten.

Das LG Köln sprach der Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung zu. Entgegen der Auffassung der Beklagten sei die Empfehlung zur Anlage keine anlegergerechte Beratung gewesen. Denn in eine solche Beratung müssen das Anlageziel und das individuelle Fachwissen des Anlegers einfließen. Zudem bestehe die Pflicht zur Aufklärung über mögliche Risiken. Das Gericht begründete weiter, dass der streitgegenständlichen Anlage als Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft das Risiko des Kapitalverlustes anhafte. Dies stehe jedoch im Widerspruch zu den Anlageabsichten der Klägerin. Hinzu komme noch die langjährige Bindung des Kapitals, ohne die Gewissheit zu haben die Beteiligung vorher ohne große Verluste veräußern zu können. Die Klägerin wurde demnach nicht ausreichend über die Risiken und die konkrete Funktionsweise der Prorendita Eins informiert.

Das Urteil des LG Köln macht Anlegern der Prorendita Fonds Hoffnung. Betroffene sollten ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt überprüfen lassen. Eine mögliche Falschberatung seitens der Banken könnte Schadensersatzansprüche begründen. Allerdings ist es ratsam sich möglichst zügig rechtliche Beratung einzuholen, damit etwaige Ansprüche nicht verjähren.

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