29.03.2014 14:04 Uhr in Gesellschaft & Familie von Rose Partner LLP
Anwalt Familienrecht Hamburg
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Die eingetragene Lebensgemeinschaft ist ein eheähnliches Verhältnis zweier erwachsener Personen. Sie lässt sich von anderen gemeinschaftlichen Lebensverhältnissen dadurch abgrenzen, dass die Partner den Willen ausdrücken, füreinander einzustehen. Das Gesetz versteht darunter die Bereitschaft, für den Partner zu sorgen, ähnlich wie es in einer Ehe vorgesehen ist.
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