17.04.2014 09:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 02.05.2012 verdeutlichen die These, dass ein Verkaufsprospekt den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig, verständlich und vollständig informieren müsse. Das Gericht stützt sich hierbei auf den Gesamteindruck den der Prospekt vermittelt.
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Autor der Pressemeldung "Ein Verkaufsprospekt muss den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, informieren" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.