29.04.2014 17:29 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer
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Das Verschweigen von Risiken offener Immobilienfonds, insbesondere einer möglichen zwischenzeitlichen Schließung, kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen führen.
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Autor der Pressemeldung "Bundesgerichtshof BGH Urteil: Banken müssen über die Möglichkeit der Schließung offener Immobilienfonds informieren - GRP Rainer Rechtsanwälte Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.