26.06.2014 09:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Um eine Strafverfolgung abzuwenden, hat der Gesetzgeber bei Steuerhinterziehung das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige geschaffen. Diese wirkt nur, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
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Autor der Pressemeldung "Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Straffreiheit nur bei Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.