Freiraum vor den MC-Garagen ist Privatgelände
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Wer sich auf sein Ordnungsamt verlässt, ist verlassen. Die zugeparkte Garagenzufahrt ist Privatgelände. Das Laufen und Fahren auf Privatgelände ist keine Straftat.
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Herr Hans Kolpak
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Kloschwitzer Allee 6
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Autor der Pressemeldung "MC-Garagen: Zugeparkte Garagen vermeiden" ist MC-Garagen, vertreten durch Dipl.-Ing. Matthias Chachulski.