14.01.2015 09:17 Uhr in Computer & Internet und in Handel & Dienstleistungen von Rechtsanwaltskanzlei Neuwirth
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eBay gilt schon lange als der Online-Marktplatz schlechthin. Und obwohl die Plattform mittlerweile ein Medium für professionelle Händler ist, tummeln sich hier immer noch viele private Verkäufer, für die eBay eigentlich ins Leben gerufen wurde. Online-Shops agieren dabei mit der Option "Sofort Kaufen" und bieten ihre Artikel zum Festpreis an. Privathändler bevorzugen allerdings die Möglichkeit der Auktion. Einige mag dabei die Spannung reizen und fassen das Ganze mehr als Hobby auf. Viele andere hoffen darauf, einen Höchstpreis für gebrauchte, einst teure Konsumgüter zu erzielen.
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Autor der Pressemeldung "Internetrecht - eBay-Auktion" ist Rechtsanwaltskanzlei Neuwirth, vertreten durch Robin Neuwirth.