21.05.2015 15:48 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Wirtschaft & Finanzen von Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Rechtsanwalt Marius Breucker Stuttgart
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Wer eine Industrieanlage bestellt, muss in der Regel eine Anzahlung leisten. Der Besteller sollte sein Augenmerk darauf legen, seine Anzahlung oder Teilzahlung effektiv abzusichern. Denn wenn der Verkäufer oder Hersteller der Anlage insolvent wird oder aus anderen Gründen die Leistung nicht erbringt, sollte der Auftraggeber zumindest seine Anzahlung zurück erhalten.
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Herr Dr. Marius Breucker
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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Autor der Pressemeldung "Absicherung einer Anzahlung durch Bürgschaft?" ist Rechtsanwälte Wüterich Breucker, vertreten durch Dr. Marius Breucker.