Nachprüfbare Qualität von MC-Garagen aus Stahl
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Lügen und Halbwahrheiten werden erst dann zur Straftat, wenn durch sie begangene Verbrechen vertuscht werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar 2017 in seiner Ablehnung eines NPD-Verbotes festgestellt, dass eine Gesinnung nicht unter Strafe steht, sondern erst konkrete Handlungen.
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Herr Hans Kolpak
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Autor der Pressemeldung "MC-Garagen und Falschmeldungen" ist MC-Garagen, vertreten durch Dipl.-Ing. Matthias Chachulski.