18.05.2017 15:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Energie & Umwelt von Immobilienbewertung Lutz Schneider
Erbschaftsteuer Schenkungssteuer Überbewertung Finanzamt Grundbesitzwert
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Bereits vor vielen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.
Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregegelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten und zum 01.01.2010 noch einmal geändert wurden.
Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen aber zu massiven Überbewertungen führen.
Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.
Deshalb kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Zusammenhang mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an.
Das neue E-Book von Lutz Schneider liefert alle wichtigen informationen zum Thema "Immobilienbewertung" und "Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer". Es kann kostenlos abgerufen werden. ... weiter lesen Quelle
Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregegelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten und zum 01.01.2010 noch einmal geändert wurden.
Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen aber zu massiven Überbewertungen führen.
Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.
Deshalb kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Zusammenhang mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an.
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Herr Lutz Schneider
Immobilienbewertung Lutz Schneider
Zittauer Straße 12
02681 Wilthen
Deutschland
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Die Pressemeldung "Bei der Erbschaftsteuer müssen Sie mit allem rechnen - vor allem mit einer zu hohen Bewertung durch die Finanzbehörde" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Bei der Erbschaftsteuer müssen Sie mit allem rechnen - vor allem mit einer zu hohen Bewertung durch die Finanzbehörde" ist Immobilienbewertung Lutz Schneider, vertreten durch Lutz Schneider.