12.01.2018 20:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum
Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation:
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Das Urheberrecht schützt den Urheber umfassender, als man denken mag. Bei einem unerwarteten Erfolg kann sogar ein nachträglicher Vergütungsanspruch entstehen. Der Kameramann des Erfolgsfilms "Das Boot” klagte einen solchen erfolgreich ein.
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Die Pressemeldung "Fairnessparagraf im Urheberrecht: Nachvergütung für Kameramann von "Das Boot"" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Fairnessparagraf im Urheberrecht: Nachvergütung für Kameramann von "Das Boot"" ist RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, vertreten durch Arno Lampmann.