Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation:

Fairnessparagraf im Urheberrecht:  Nachvergütung für Kameramann von
500x333 Pixel - Dateigröße: 135,68 Kb
Das Urheberrecht schützt den Urheber umfassender, als man denken mag. Bei einem unerwarteten Erfolg kann sogar ein nachträglicher Vergütungsanspruch entstehen. Der Kameramann des Erfolgsfilms "Das Boot” klagte einen solchen erfolgreich ein. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr Arno Lampmann

RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum
Stadtwaldgürtel 81-83
50935 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221/2716733-0
Fax:
0221/ 2716733-33
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/133242

https://www.prmaximus.de/pressefach/rae.-lampmann, haberkamm-und-rosenbaum-pressefach.html
Die Pressemeldung "Fairnessparagraf im Urheberrecht: Nachvergütung für Kameramann von "Das Boot"" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Fairnessparagraf im Urheberrecht: Nachvergütung für Kameramann von "Das Boot"" ist RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, vertreten durch Arno Lampmann.