27.10.2020 12:13 Uhr in Gesundheit & Wellness und in Wissenschaft & Forschung von Gutachter Neurologie
§ 109 Gutachten Sozialgericht
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Klageverfahren vor dem Sozialgericht gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt hängen entscheidend von den Ergebnissen der verschiedenen medizinischen Gutachten und ärztlichen Gutachter ab. Ein Gutachten nach § 109 kann in der Regel zusätzlich durch den Kläger beantragt werden, die Erfolgsaussichten können dadurch steigen.
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Herr Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg
Gutachter Neurologie
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Autor der Pressemeldung "Gegengutachten Sozialgericht: § 109 Sozialgericht: Klage wegen Erwerbsminderung, Grad der Behinderung oder Berufskrankheit." ist Gutachter Neurologie, vertreten durch Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg.