22.02.2022 09:56 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Medien & Presse von neu.DZiG.de Deutsche ZivilGesellschaft
Leicht können Polizisten unverhältnismäßig handeln - auch gegen einen Polizeikollegen! - Bildquelle: StockKosh-Police-81
740x566 Pixel - Dateigröße: 73,84 Kb
Dies Prozedur hat keine aufschiebende Wirkung. Sie verlagert lediglich die Verantwortung für ein rechtswidriges Verhalten auf den Vorgesetzten. Will ein Beamter ein reines Gewissen behalten, muss er sein Amt niederlegen. Doch immer häufiger kommt es zu rechtswidrigen Entlassungen für ein rechtlich einwandfreies Verhalten.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Hans Kolpak
publicEffect.com
Hauptstraße 1
98530 Oberstadt
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/137351publicEffect.com
Hauptstraße 1
98530 Oberstadt
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/neu.dzig.de-deutsche-zivilgesellschaft-pressefach.html
Die Pressemeldung "Wenn Polizeibeamte remonstrieren und entlassen werden" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Wenn Polizeibeamte remonstrieren und entlassen werden" ist neu.DZiG.de Deutsche ZivilGesellschaft, vertreten durch pol. Hans Emik-Wurst.