14.02.2023 05:15 Uhr in Gesundheit & Wellness und in Gesellschaft & Familie von Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
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Viele Betroffene einer neurologischen Erkrankung wie Epilepsie, Parkinson oder Dystonie denken nicht oder erst sehr spät daran, dass ihnen gerade bei einer zunehmenden Einschränkung auch Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht zustehen.
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Selbsthilfeinitiative Muskel- und Nervenkrankheiten
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Deutschland
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Autor der Pressemeldung "Neurologische Erkrankungen können zu einer Schwerbehinderung führen!" ist Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle, vertreten durch Dennis Riehle.