Questions/Answers FZL
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Die Forschungszulage steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland offen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Das Wachstumschancengesetz hat Verbesserungen eingeführt, um mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern. Die Bescheinigungsstelle prüft, ob Projekte den Kriterien entsprechen, und der Antragsprozess erfolgt zweistufig über die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt. Erfolgsaussichten bestehen, aber eine genaue Einhaltung der Kriterien ist entscheidend. Euverion bietet Erfahrung und Unterstützung, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten und Erfolgschancen zu maximieren.
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Autor der Pressemeldung "5 Fragen zur Forschungszulage" ist Euverion GmbH, vertreten durch Michael Anders.