27.06.2013 10:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Architekten und Statiker haben die Pflicht, den Auftraggeber eines Bauvorhabens über bestehende Risiken aufzuklären, so der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20.06. 2013 (Az.: VII ZR 4/12).
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Autor der Pressemeldung "Risikoaufklärung über Bauvorhaben durch Architekten und Statiker" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.