28.06.2013 10:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das OLG München soll mit Beschluss vom 04.04.2013 bestätigt haben, dass den Klägern Schadensersatzansprüche wegen der vorliegenden Prospektfehler gegen die Debi Select Flex Fonds GbR zustehen.
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Autor der Pressemeldung "Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR durch OLG München bestätigt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.