23.09.2013 14:00 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Berufshaftpflichtversicherung1
Auch Nebenberufler benötogen eine Berufshaftpflichtversicherung
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Sobald man als Haupt- oder Nebenberufler sein Gewerbe in einem Gesundheits- oder Heilberuf angemeldet hat, sollte man unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch, wenn man sie auf den ersten Blick (noch) nicht zu brauchen schein
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Autor der Pressemeldung "Jeder Tätige eines Gesundheitsberufes bedarf einer Berufshaftpflichtversicherung - auch der Nebenberufler" ist Berufshaftpflichtversicherung1, vertreten durch Robert Zellerer.