07.10.2013 09:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wenn in einem laufenden Scheidungsverfahren ein Ehegatte verstirbt und die Zustimmung zur Scheidung bereits vorlag, steht dem überlebenden Ehegatten kein Anspruch auf das Erbe zu.
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Autor der Pressemeldung "Kein Erbe für Ehegatten bei Zustimmung zur Scheidung - Erbrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.