29.10.2013 08:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Berechtigung zur Vornahme von Rechtsgeschäften durch einen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann schon durch einen Firmenstempel nachgewiesen werden.
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Autor der Pressemeldung "Vertretungsnachweis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Firmenstempel - Gesellschaftsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.