30.10.2013 08:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine Freistellung eines Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht durch einen Arbeitnehmer unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen ist unzulässig.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei Freistellung nach Kündigung unzulässig - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.