05.11.2013 09:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei der Beurteilung der Verschwiegenheitspflicht eines Arbeitnehmers muss zwingend auf das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers eingegangen werden.
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Autor der Pressemeldung "Verschwiegenheitspflicht trifft Arbeitnehmer nur bei berechtigtem Interesse - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.