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Pflicht des Leasinggebers zum Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Rügeobliegenheit - Leasingrecht
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Ein Leasinggeber macht sich gegenüber einem Leasingnehmer unter Umständen dann schadensersatzpflichtig, wenn er diesen bei abgetretenen Mängelgewähransprüchen nicht auf die Rügeobliegenheit gegenüber dem Lieferanten hinweist. ... weiter lesen Quelle
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