05.11.2013 09:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Leasinggeber macht sich gegenüber einem Leasingnehmer unter Umständen dann schadensersatzpflichtig, wenn er diesen bei abgetretenen Mängelgewähransprüchen nicht auf die Rügeobliegenheit gegenüber dem Lieferanten hinweist.
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Autor der Pressemeldung "Pflicht des Leasinggebers zum Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Rügeobliegenheit - Leasingrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.