06.11.2013 08:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der gesetzliche Güterstand von Ehepartnern ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
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Autor der Pressemeldung "Die Ehescheidung und der Zugewinnausgleich - Familienrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.