12.11.2013 10:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Einem Ehepartner steht kein Anspruch auf das Erbe zu, wenn der andere Partner während eines laufenden Scheidungsverfahrens stirbt und die Zustimmung zur Scheidung bereits gegeben hat.
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Autor der Pressemeldung "Zustimmung zur Scheidung kann Ehegattenerbrecht ausschließen - Erbrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.