13.11.2013 09:01 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Kosten für die Bewertung des Wertes einer Immobilie wegen der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Zahlung von Zugewinn im Scheidungsverfahren sollen steuerlich nicht absetzbar sein.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Kosten von Wertgutachten im Scheidungsverfahren steuerlich nicht absetzbar - Steuerrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.