14.11.2013 08:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Merkmal "Leichtfertigkeit" hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon in seinem Grundsatzurteil vom 25.03.2004 (Az.: I ZR 205/01) näher bestimmt.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Zur Bestimmung des Merkmals "Leichtfertigkeit" im Transportrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.