15.11.2013 08:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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An den Urheberrechtsschutz von Werken angewandter Kunst sind keine spezielleren oder gar höheren Anforderungen zu stellen als an den Schutz von Werken zweckfreier Kunst.
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Herr M Rainer
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Die Pressemeldung "Gleicher Schutz für Werke angewandter Kunst wie für Werke zweckfreier Kunst - Urheberrecht" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Gleicher Schutz für Werke angewandter Kunst wie für Werke zweckfreier Kunst - Urheberrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.