20.12.2013 16:00 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Medien & Presse von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
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Für Grafiker und Designer ist es eine gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung vom November seine langjährige Rechtsprechung zum Rechtsschutz von Grafik und Design geändert. Das eigentlich Spannende an der Entscheidung ist, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechungsänderung an einer Reform des Geschmacksmustergesetzes vom Juni 2004 festmachte.
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Herr Christian Stahl
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Autor der Pressemeldung "BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte erwartet neue Abmahnwelle" ist BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, vertreten durch Christian Stahl.