20.02.2014 16:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Handel & Dienstleistungen von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg
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Nach einem aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung kündigen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind. Ob es jedoch sinnvoll ist, vom Vertrag zurückzutreten, sollte man sich allerdings sehr genau überlegen. Verträge zwischen 1994- 2000 hatten immerhin eine garantierte Verzinsung von mindestens 4 % - ein Wert, den derzeit nur wenige Geldanlagen erreichen. Aktuell betragen die Garantieverzinsungen lediglich 1,75%, eine weitere Absenkung droht.
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Herr Christian Stahl
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg
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