Spezifische Abkürzungen sparsam verwenden
Umgängliche Abkürzungen können oft verwendet werden
Mit Abkürzungen sollte in Pressemitteilungen grundsätzlich ein wenig sparsam umgegangen werden. Vor allem dann, wenn es sich um Abkürzungen handelt, die nicht so geläufig sind. Abkürzungen wie „usw.“, „etc.“, „z. B.“, sind geläufig und können daher problemlos angewendet werden. Denn hier muss niemandem erklärt werden, was sie bedeuten. Geläufige Abkürzungen können jederzeit Verwendung finden, jedoch sollte man sie dann nicht an einer anderen Stelle ausschreiben. Denn das wirkt wiederrum unprofessionell.
Grundsätzlich sollen Pressemitteilungen kurz und prägnant gehalten sein und so bieten sich bestimmte Abkürzungen an und sollten sogar Verwendung finden. Darunter zählen z. B. Markennamen oder die bereits erwähnten geläufigen Abkürzungen. Während dem Verfassen der Pressemeldung kann man ruhig immer mal darüber nachdenken, ob eine Abkürzung generell häufig in Gebrauch ist oder ob man sie selbst eher selten zu lesen bekommt. Bei Unsicherheiten sollte man dann eher darauf zurückgreifen das Wort auszuschreiben oder im Rahmen eines längeren Berichtes auch Synonyme dafür finden, um den ständigen Wiederholungseffekt abzuschalten.
Auch ist es eher unsinnig, chemische Abkürzungen zu nutzen, die niemandem geläufig sind, wenn man es mit einem einfachen Wort erklären kann, das möglicherweise ebenso kurz und prägnant sein kann. Denn ebenso wie mit Abkürzungen verhält es sich letztendlich auch mit Fachbegriffen. Geläufige Fachbegriffe können und sollten verwendet werden um eine gewisse Kompetenz, gerade in Fachpublikationen, einfließen zu lassen.
Eine übertrieben Ansammlung von Fachbegriffen, bei denen die Hälfte der Leser erst einmal ein Lexikon zu Rate ziehen müssen, sorgt lediglich dafür, dass der Text erst gar nicht zu Ende gelesen wird. Und auch Redaktionen sehen solche Texte nicht gern und oft wandern sie nur teilgelesen in den Papierkorb.
Zusätzlich sind bei der Auswahl von Abkürzungen oder auch Fachbegriffen immer die Zielgruppe oder die Zielgruppen mit einzubeziehen. Denn die sind im Grunde Kommunikationsempfänger der Nachrichten. Kann man auf Grund der Thematik davon ausgehen, dass bestimmte Fachbegriffe oder Abkürzungen den Zielgruppen geläufig sind, sollte man sie ruhigen Gewissens anwenden. Ist man unsicher, ob diese Fachbegriffe oder Abkürzungen innerhalb der Interessen- und Fachgebiete der Zielgruppen geläufig sind, ist es immer besser einfach darauf zu verzichten. Dasselbe gilt natürlich auch für den Fall, man möchte andere Personen für einen bestimmten Bereich interessieren.
Ein gutes Beispiel ist vielleicht folgendes: LARP
Auf den ersten Blick wissen vermutlich nur Insider, was das Wort bedeutet und es ist zweifelhaft, ob es jeder Leser mit: Live Action Role Playing –Â kurz Liverollenspiel in Verbindung bringen kann, auch wenn er vielleicht Interesse daran gehabt hätte.
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