Machen Fotos bei der Pressearbeit Sinn?
Bilder sollen die Aussage der Pressemitteilung unterstreichen oder sogar ergänzen
Grundsätzlich ist es immer sinnvoll Bilder in eine Pressemitteilung Bilder einzufügen. Denn diese werten den Artikel auf und bilden eine Gesamtheit, die innerhalb der Mitteilung sehr gut zum Tragen kommt. Jedoch sollten die Bilder natürlich zur Pressemitteilungen passen und nicht vollkommen aus der Luft gegriffen sein. Besonders wichtig ist auch, dass man die Urheberrechte an den Bildern besitzt oder auch eine schriftliche Erlaubnis hat, diese verwendet zu dürfen. Denn Urheberrechtsverletzungen können den Verursacher teuer zu stehen kommen und werden strafrechtlich verfolgt.
Bei Fachpublikationen sollte man darauf achten, dass wenn Bilder erklärender Natur sind, ist es sinnvoll sie einzufügen, stellen sie jedoch etwas dar, was eigentlich nicht zu identifizieren ist, sollte man besser davon absehen. Zusätzlich sollten es auch nicht zu viele Bilder sein, da daraus meist ein zu großes Datenvolumen entsteht oder die Pressemeldung an sich zu groß wird. Und es ist im Wesentlichen vernünftig, für sich selbst zu überprüfen ob auch der Titel oder die Überschrift mit dem geplanten Bild harmoniert und nicht für Lacher oder Unverständnis sorgt.
Wenn man Bilder in einer Email versenden möchte, sollten diese kein sehr großes Datenvolumen einnehmen und entsprechend komprimiert sein, so dass der Empfänger nicht so viele Daten im Email-Postkasten hat und nicht zu lange damit beschäftigt ist die Bilder herunterzuladen. Bei größeren Bildern eigenen sich stattdessen eher Links, die man in die Email einfügt, die zu den Bildern oder einer Webseite führen, wo man die Bilder downloaden kann.
Wenn man diese Möglichkeiten nicht hat und die Bilder trotzdem versenden möchte, bieten sich folgende gängigen Formate an: JPEG oder JPG, GIF, BMP oder auch PNG. Wobei PNG meist in JPEG umgewandelt wird. Die sogenannte Farbtiefe sollte nicht unbedingt über 24bit liegen und die Größe in etwa zwischen 400x400 bis 1000x1000 Pixel betragen.
Bei Online-Presseportalen kann man Bilder meistens hochladen, so dass das Problem mit dem Versenden hier gar nicht erst besteht. Jedoch hat man dort auch meistens ein Limit, was es einzuhalten gilt. Innerhalb solch eines Presseportals kann man die Pressemeldungen meist nicht nur mit einzelnen Fotos aufwerten, sondern auch mit Audio- oder auch Videomaterial. Zuletzt ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass es sich mit den Bildern ebenso verhält wie mit den Pressemeldungen selbst. Sie sollten objektiv sein, keine anstößigen oder menschenrechtsverletzende, rassistische oder gewaltverherrlichende Darstellungen beinhalten, nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen und natürlich auch frei von meinungsbeeinflussenden Elementen und versteckter Werbebotschaften sein.
Dieses Werk "Pressearbeit für Fortgeschrittene" einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtgesetzes ist ohne Zustimmung des Autors unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen, und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systemen. Autor des Werkes "Pressearbeit für Fortgeschrittene" ist prmaximus vertreten durch Markus P. Herbig.