14.03.2014 13:53 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Diätenerhöhung gebilligt
Kurzfassung: Diätenerhöhung gebilligtDie Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 14. März 2014 das Gesetz zur Änderung des Abgeordneten- und Europaabgeordnetengesetzes. Es kann damit dem Bundespräsidenten ...
[Bundesrat - 14.03.2014] Diätenerhöhung gebilligt
Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 14. März 2014 das Gesetz zur Änderung des Abgeordneten- und Europaabgeordnetengesetzes. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz erhöht die Diäten der Abgeordneten. Am 1. Juli 2014 und 1. Januar 2015 steigen die Bezüge um jeweils 415 auf dann 9082 Euro. Zukünftig ist die Bezügeerhöhung an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Dieser Automatismus soll die Abstimmungen im Parlament ersetzen. Die entstehenden Mehrkosten der Diätenerhöhung belaufen sich auf 1,7 Millionen in diesem und 3,5 Millionen Euro im nächsten Jahr. Bei der Altersversorgung der Abgeordneten gibt es leichte Abstriche. Das maximale Versorgungsniveau sinkt auf 65 - von bisher 67,5 - Prozent der Bezüge.
Plenarsitzung des Bundesrates am 14.03.2014
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