14.03.2014 13:49 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesrat
Unterstützung gesunder Ernährung von Kindern
Kurzfassung: Unterstützung gesunder Ernährung von KindernDie Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 14. März 2014 der Änderung des Schulobstgesetzes zugestimmt.Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschr ...
[Bundesrat - 14.03.2014] Unterstützung gesunder Ernährung von Kindern
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 14. März 2014 der Änderung des Schulobstgesetzes zugestimmt.
Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die EU-Fördergelder zum europäischen Schulobstprogramm, das die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern steigern und ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten unterstützen soll, rasch und umfassend bei den Schulen ankommen. Es ändert daher das Schulobstgesetz, um den Ländern die Partizipation am erhöhten Kofinanzierungsanteil - von 50 auf 75 Prozent - von Beginn des Schuljahres 2014/2015 an zu ermöglichen. Die bisher geltenden Regelungen und Fristen des Schulobstgesetzes hätten dies ansonsten verhindert.
Das Gesetz entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im Dezember letzten Jahres in den Bundestag eingebracht hatte. Der Bundestag hat den Entwurf inhaltlich im Wesentlichen unverändert angenommen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 14.03.2014
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E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
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Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 14. März 2014 der Änderung des Schulobstgesetzes zugestimmt.
Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die EU-Fördergelder zum europäischen Schulobstprogramm, das die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern steigern und ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten unterstützen soll, rasch und umfassend bei den Schulen ankommen. Es ändert daher das Schulobstgesetz, um den Ländern die Partizipation am erhöhten Kofinanzierungsanteil - von 50 auf 75 Prozent - von Beginn des Schuljahres 2014/2015 an zu ermöglichen. Die bisher geltenden Regelungen und Fristen des Schulobstgesetzes hätten dies ansonsten verhindert.
Das Gesetz entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im Dezember letzten Jahres in den Bundestag eingebracht hatte. Der Bundestag hat den Entwurf inhaltlich im Wesentlichen unverändert angenommen.
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