Abschaffung des EEG - eine Finte?

Etikettenschwindel
Kurzfassung: Die Planwirtschaft in der Stromversorgung bleibt, die Gelder erhalten lediglich neue Etiketten.
Abschaffung des EEG - eine Finte? Alles bleibt beim Alten: Das EEG geht, ein Qutenmodell kommt
[NAEB Stromverbraucherschutz e.V. - 18.03.2014] Am 26. Februar wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel das Gutachten einer Expertenkommission überreicht, die vom Bundestag eingesetzt wurde. Das Gutachten empfiehlt die Abschaffung des EEG Erneuerbaren Energien Gesetzes. Ist damit das Ende der sogenannten Energiewende eingeleitet?

Schaut man sich dieses Gutachten näher an, so werden von den sechs renommierten Experten unter der Federführung des Managementprofessors Dietmar Harhoff an der Ludwig-Maximilians-Universität München die hohen Kosten von über 22 Milliarden Euro im Jahr 2013 für die Subventionierung des Ökostroms angeprangert, die nach dem EEG von den Stromkunden aufgebracht werden müssen. Dieser hohe Aufwand habe jedoch kaum zu Innovationen auf dem Gebiet der regenerativen Energieerzeugung geführt. Das EEG verhindere sogar Innovationen und Wettbewerb durch die hohen gewinnbringenden Einspeisevergütungen, die über 20 Jahre garantiert seien.

Die Energiewende bleibt
Die Expertenkommission stellt jedoch nicht die sogenannte Energiewende infrage und fordert aus diesem Grund auch keine Abkehr von der Planwirtschaft. Auch der Einfluss des Kohlenstoffdioxids auf das Klima wird als gegeben angesehen. Daher ist dieses Gutachten eine Finte. Im Boxkampf deutet der Kämpfer Schwächen an, damit der Gegner glaubt, er sei nach ein paar weiteren Schlägen der Gewinner. Er wird leichtsinnig und so schnell ein Opfer der Finte. Gleiches gilt für denkende Bürger, die meinen, mit diesem Gutachten sei die unsinnige Energiewende zu Ende. Dies ist keineswegs der Fall.

Damit stellt sich die Frage, in welche Richtung die Energiepolitik gelenkt werden soll. Das EEG hat ausgedient. Immer mehr Stromkunden haben inzwischen begriffen, dass sie immer mehr für ihren Strom bezahlen müssen. Sie finanzieren immer mehr Windgeneratoren in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und riesige Überlandleitungen, die nicht nur die Landschaft verschandeln, sondern auch hohe Stromverluste aufweisen. In dieser Situation ist das Expertengutachten sehr hilfreich.

Ein Quotenmodell kommt
Das EEG wird mit hoher Sicherheit durch ein Quotenmodell abgelöst. Die Stromversorger müssen dann ihre Kunden gesetzlich festgelegte Anteile an Windstrom, Solarstrom und Biostrom liefern und diese von den Ökostromerzeugern zu Preisen kaufen, die weit über den Preisen des Stroms aus konventionellen Kraftwerken liegen. Der Strompreisanstieg wird auch dann weitergehen. Ein Quotenmodell wird bereits für die Zumischung von Biodiesel und Bioethanol zu Treibstoffen praktiziert.

Für die Betreiber von Ökostromanlagen ändert sich nur das Abrechnungssystem. Die hohe Vergütung bleibt erhalten. Es bleibt bei einer reinen Planwirtschaft in der deutschen Stromversorgung, die fundamental den technischen und physikalischen Gegebenheiten zuwiderläuft. Der Zufallsstrom aus Wind und Voltaik ist technisch unbrauchbar.

Rückkehr zur Markwirtschaft
Die Fachleute im NAEB e.V. Stromverbraucherschutz www.naeb.de fordern eine marktwirtschaftliche Ausrichtung der Stromversorgung. Die Energiegesetze und Verordnungen, die inzwischen weit über tausend Seiten umfassen und nur noch für wenige Experten und Nutznießer verständlich sind, müssen ersatzlos gestrichen werden. Nur auf diesem Weg wird Deutschland wieder zu niedrigen Strompreisen kommen, die unseren Wohlstand begründen. Unter diesen Bedingungen kann auch die Entwicklung wirtschaftlicher regenerativer Energieanlagen vorangetrieben werden, die durch die Planwirtschaft laut Gutachten zum Stillstand gekommen ist.

Vielleicht hilft das Gutachten der sechs Experten, der Bundesregierung und den Abgeordneten des Bundestages den Rücken zu stärken gegen die mächtige Lobby der Profiteure der Energiewende. Es ist das Gebot der Stunde, zur Marktwirtschaft zurückzukehren, wie die auf www.NAEB.tv zitierten Vorträge eindrucksvoll belegen.

Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
Weitere Informationen
NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
NAEB Stromverbraucherschutz e.V. Elektrischer Strom ist nach den Personalkosten von Unternehmen ein ebenfalls großer Kostenbestandteil der deutschen Volkswirtschaft. Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien hat die direkten und indirekten Stromkosten wesentlich erhöht. Strom aus Windenergie oder Voltaik ins Stromnetz einzuspeisen, ist physikalisch und wirtschaftlich unsinnig. Die Netzstabilität leidet dramatisch und eine finanzielle Umverteilung auf Kosten von Stromkunden findet zugunsten der Renditen in Windkraft und Voltaik statt. Die NAEB e.V. klärt über die per Gesetz geschaffenen Strukturen auf.
NAEB Stromverbraucherschutz e.V., Herr Heinrich Duepmann
Forststr. 15, 14163 Berlin, Deutschland
Tel.: 05241 70 2908; http://www.NAEB.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Hans Kolpak

NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
Forststr. 15
14163 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
05241 70 2908
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/100544

https://www.prmaximus.de/pressefach/naeb-stromverbraucherschutz-e.v.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Abschaffung des EEG - eine Finte?" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Abschaffung des EEG - eine Finte?" ist NAEB Stromverbraucherschutz e.V., vertreten durch Heinrich Duepmann.